Entgelte

Vollstationäre Pflege

Bei den dargestellten Preisen wird ein Monat mit 30,42 Tagen als Grundlage angenommen. Somit wird in jedem Monat eine Zuzahlung gleicher Höhe in Rechnung gestellt. Bei anteiliger Belegung wird taggenau abgerechnet.
 

Einzelzimmer

Pflegegrad 1:    2.822,09 €
Pflegegrad 2:    2.635,52 €    
Pflegegrad 3:    2.635,71 €

(Gültigkeit: ab 01.01.2024)
Pflegegrad 4:    2.635,60 €
Pflegegrad 5:    2.635,57 €   

Doppelzimmer

Pflegegrad 1:    2.761,25 €
Pflegegrad 2:    2.574,68 €    
Pflegegrad 3:    2.574,87 €

(Gültigkeit: ab 01.01.2024)
Pflegegrad 4:    2.574,76 €
Pflegegrad 5:    2.574,73 €   

Alle Preise sind monatliche Gesamtpreise pro Pflegegrad lt. Pflegestärkungsgesetz 2.

Seit dem 01.01.2022 erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen individuellen Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen nach § 43c SGB XI, dessen Höhe sich nach der Dauer des Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung richtet. Dieser wird Ihnen automatisch im Rahmen der Abrechnung gutgeschrieben und ist in den dargestellten Kosten noch nicht berücksichtigt.
 

Eine genaue Berechnung der täglichen Zuzahlungen in der Kurzzeitpflege ist erst nach Rücksprache über die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes möglich.

Sollte das Einkommen oder vorhandene Vermögen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den zuständigen Sozialhilfeträger.

Bei Rückfragen beraten wir Sie gern individuell.