Entgelte

Unterbringung in den Wohnheimen für behinderte Menschen

Die Kosten für die Unterbringung in den Wohnheimen für behinderte Menschen werden direkt mit den Rentenansprüchen, vorhandenem Vermögen oder sonstigen Einkommen der Bewohner verrechnet. Sollte das Einkommen oder vorhandene Vermögen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, zahlt der Kommunale Sozialverband Sachsen bzw. ein anderer zuständiger Sozialhilfeträger nach erfolgter Bewilligung die Differenz.

Bei Rückfragen beraten wir Sie gern individuell.